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Stadionordnung Erlaubte Gegenstände Verbotene Gegenstände Depots Lost & Found

Stadionordnung

  1. Mit Eintritt in das Stadion unterwirft sich der Besucher der Red Bull Arena der Stadionordnung.
  2. Den Anweisungen sämtlicher Sicherheitskräfte von Behörde, Polizei, Feuerwehr und des Ordnerdienstes ist Folge zu leisten.
  3. Ermäßigte Karten und Kinderkarten sind nur auf Personen der gleichen oder niedrigeren Kategorie übertragbar (Ausweispflicht).
  4. Die Eintrittskarte verliert bei Verlassen des Stadions ihre Gültigkeit.
  5. Der Eintritt in das Stadion mit (potentiell) gefährlichen Gegenständen aller Art ist verboten (siehe Aushang an den Eingängen). Sicherheitsorgane und Ordner sind berechtigt, bei Eintritt in das Stadion die am Körper getragene Bekleidung und/oder mitgeführte Taschen zu kontrollieren und verbotene Gegenstände abzunehmen.
  6. An Veranstaltungstagen ist es während der gesamten Dauer der Veranstaltung sowie 2 Stunden danach strengstens untersagt, mit Drohnen oder ähnlichen Fluggeräten über dem Stadion bzw. dem gesamten Stadiongelände zu fliegen. Ebenso ist es untersagt, mit Drohnen oder ähnlichen Fluggeräten das Stadion zu betreten.
  7. Der Aufenthalt auf den Stiegen und Fluchtwegen sowie das Übersteigen und Verweilen auf den Umzäunungen bzw. Barrieren ist verboten.
  8. Das Rauchen von Zigaretten, E-Zigaretten, Pfeifen, Zigarren oder Zigarillos ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Zonen erlaubt, das Rauchen auf sämtlichen Stadiontribünen ist verboten.
  9. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, die Stadionordnung oder Bescheid-Auflagen des Salzburger Veranstaltungsgesetzes nicht einhalten oder sich in sonstiger Art und Weiseauffällig benehmen, kann der Eintritt in das Stadion verwehrt bzw. können aus dem Stadion verwiesen werden (ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises).
  10. Das Verteilen von Werbemitteln, Aufstellen von Verkaufsständen oder Anbringen von Plakaten im Stadion bzw. am Stadiongelände und am Parkplatz ist kostenpflichtig und nur mit vorheriger, schriftlicher Genehmigung des Veranstalters zulässig.
  11. Mit dem Eintritt in das Stadion erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass jegliche Darstellung seiner Person, ob in Bild oder Ton, ohne Vergütung und ohne zeitliche und räumliche Einschränkung mittels jedes derzeitigen oder künftigen technischen Verfahrens erstellt und verwertet werden darf.
  12. Personen, über die ein Stadionverbot verhängt ist, dürfen das Stadion nicht betreten. Ein Zuwiderhandeln zieht straf- bzw. zivilrechtliche Konsequenzen nach sich. Zudem ist die Polizei ermächtigt, Personen mit Stadionverbot aus einem eventuell errichteten Sicherheitsbereich zu verweisen.
  13. Im Stadion ist die Erhebung und/oder Übertragung, Produktion bzw. Verbreitung jeglicher Informationen oder Daten zum Spielverlauf, - verhalten oder sonstigen Faktoren im Zusammenhang mit dem Spiel sowie jede Art von Aufzeichnung von Audio-, Video- oder audiovisuellem Material des Spiels (sei es durch Verwendung von elektronischen Geräten oder auf sonstige Weise) zum Zweck jeglicher Form von Wetten, Glücksspiel oder kommerzielle Aktivitäten, die nicht vorab genehmigt wurde oder die gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, strengstens verboten, es sei denn, dass eine ausdrückliche Genehmigung durch den FC Red Bull Salzburg und die Österreichische Fußball-Bundesliga im Vorfeld erfolgte. Mobile Geräte dürfen ausschließlich für den persönlichen, privaten Gebrauch verwendet werden. Für einen Verstoß gegen die genannten Bestimmungen haftet der Besucher dem FC Red Bull Salzburg für den dadurch entstandenen Schaden, insbesondere wenn durch den Verstoß exklusive Rechte Dritter verletzt werden, für deren Einhaltung die ÖFBL und der FC Red Bull Salzburg haften.
  14. Bei Fußballspielen gelten die Sicherheitsrichtlinien der Österreichischen Fußball-Bundesliga bzw. von ÖFB/UEFA/FIFA. Dem Veranstalter ist es ausdrücklich vorbehalten, sich an Besuchern, welche durch ihr Verhalten Schäden an der Infrastruktur bzw. Strafen der Österreichischen Fußball-Bundesliga, des ÖFB, der UEFA und/oder der FIFA verursachen, schad- und klaglos zu halten.

Erlaubte Gegenstände

  • Rucksäcke (nur nach Durchsuchung der Ordner)
  • Knirpse (KEINE SCHIRME!)
  • Funktionsfähige Handys
  • Fotoapparate, Film- und Videokameras mit Batterien (OHNE STATIV!)
  • Blindenstöcke, Gehbehelfe
  • Schlüsselanhänger, Geldbörsenketten
  • Medikamente (bei Krankheitsnachweis auch Spritzen und Glasbehälter)
  • Fahnenstangen bis 1,3 m und mit weniger als 2 cm Durchmesser

Verbotene Gegenstände

Den Besuchern ist die Mitnahme von Gegenständen aller Art, die auf das Spielfeld oder in die Zuschauerränge geworfen oder geschossen werden können oder mit denen auf andere Art und Weise die Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Stadion gestört oder gefährdet werden könnte, verboten.
Dies betrifft insbesondere die anbei angeführte Auflistung:

  • Gegenstände mit waffenähnlicher Wirkung, Messer, Pfefferspray
  • Pyrotechnische Artikel aller Art
  • Fahnenstangen ab 130 cm Länge oder 2 cm Durchmesser (Ausnahme in Fanblöcken)
  • Schirme (Knirpse erlaubt)
  • Gashupen, Tröten, Laserpointer, Sturmhauben
  • Professionelle Foto- oder Videokameras, Stative
  • Aufkleber, Propagandamaterial aller Art, Papier, Kartonagen
  • Tiere aller Art
  • Getränke/Getränkebehältnisse aller Art
  • Speisen/Speisenbehältnisse aller Art
  • Kosmetikartikel aller Art
  • Kinderwägen, Fahrräder, Sturzhelme

Depots

Allen Besuchern stehen an den Eingängen Depots zur Abgabe/Abholung verbotener Gegenstände zur Verfügung (ab Stadionöffnung bis 30 Minuten nach Spielende).

Lost & Found in der Red Bull Arena

Ihr wart bei einem Heimspiel des FC Red Bull Salzburg und habt etwas verloren? Kein Problem, wir sammeln alle gefunden Gegenstände in unseren abgesperrten Depots und geben diese auf Anfrage sehr gerne persönlich an euch retour. Nicht abgeholte Gegenstände werden einmal im Monat an das Fundamt in Wals bei Salzburg (Gemeindeamt) übergeben.

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